Verwaltungsgerichtshof
31.03.2003
97/14/0128
Mit den Ausführungen, er habe darauf vertraut, die Finanzprokuratur, die auch im Gläubigerausschuss vertreten gewesen sei, werde als Vertreter des Bundes mit dem von ihm an sie überwiesenen Betrag auch die lohnabhängigen Abgaben abdecken, zeigt der Masseverwalter keineswegs auf, er habe die ihm auferlegte Pflicht zur Einbehaltung und Abfuhr der lohnabhängigen Abgaben nicht verletzt.