Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.03.2003

Geschäftszahl

97/14/0128

Rechtssatz

Maßnahmen nach Paragraph 231, BAO führen nur zu behördeninternen Vorgängen, hinsichtlich derer dem Abgabepflichtigen kein Rechtsanspruch zusteht und über die auch keine Bescheide erlassen werden.