Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.03.2003

Geschäftszahl

97/14/0128

Rechtssatz

Ohne Erlassung eines Bescheides im Sinne des Paragraph 235, BAO wird eine auf einem Abgabenkonto erfolgte Löschung der dort aufscheinenden Abgabenschulden nicht rechtswirksam. Buchungsmitteilungen dienen der Information des Abgabepflichtigen, ersetzen aber keine Bescheide (Hinweis E 24.2.1999, 98/13/0234), weswegen sie auch keine Rechtswirkungen entfalten.