Verwaltungsgerichtshof
31.03.2003
97/14/0128
Ohne Erlassung eines Bescheides im Sinne des Paragraph 235, BAO wird eine auf einem Abgabenkonto erfolgte Löschung der dort aufscheinenden Abgabenschulden nicht rechtswirksam. Buchungsmitteilungen dienen der Information des Abgabepflichtigen, ersetzen aber keine Bescheide (Hinweis E 24.2.1999, 98/13/0234), weswegen sie auch keine Rechtswirkungen entfalten.