Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.07.1998

Geschäftszahl

97/12/0423

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/10/24 92/12/0227 6

Stammrechtssatz

Für die Frage der Gebührlichkeit der Gefahrenzulage bzw der "Erhöhung" einer solchen kommt es nicht auf hypothetische, denkmögliche Gefahren, sondern darauf an, ob und inwieweit der Beamte (hier als Diplomat) konkret "besonderen" Gefahren ausgesetzt war.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

97/12/0424