Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.07.1998

Geschäftszahl

97/12/0423

Rechtssatz

Nach Paragraph 19 a, GehG und Paragraph 19 b, GehG kommt es auf Vergleichsüberlegungen, dh auf das Ausmaß an Erschwerniszulagen oder Gefahrenzulagen, die anderen Beamten in anderen Fällen bemessen oder allenfalls auch ohne bescheidmäßige Grundlage tatsächlich liquidiert werden, nicht an (Hinweis E 4.3.1981, 3112/80, VwSlg 10390 A/1981).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

97/12/0424