Verwaltungsgerichtshof
01.07.1998
97/12/0423
Nach Paragraph 19 a, GehG und Paragraph 19 b, GehG kommt es auf Vergleichsüberlegungen, dh auf das Ausmaß an Erschwerniszulagen oder Gefahrenzulagen, die anderen Beamten in anderen Fällen bemessen oder allenfalls auch ohne bescheidmäßige Grundlage tatsächlich liquidiert werden, nicht an (Hinweis E 4.3.1981, 3112/80, VwSlg 10390 A/1981).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/12/0424