Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.07.1998

Geschäftszahl

97/12/0423

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/12/0195 E 27. September 1990 VwSlg 13272 A/1990 RS 4

Stammrechtssatz

Für den Anspruch auf Erschwerniszulage ist eine objektive Besonderheit des Dienstes maßgebend. Umstände des Einzelfalles, die insbesondere eine psychische Belastung mit sich bringen, sind nicht zu berücksichtigen.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

97/12/0424