Verwaltungsgerichtshof
01.07.1998
97/12/0423
GRS wie 90/12/0195 E 27. September 1990 VwSlg 13272 A/1990 RS 4
Für den Anspruch auf Erschwerniszulage ist eine objektive Besonderheit des Dienstes maßgebend. Umstände des Einzelfalles, die insbesondere eine psychische Belastung mit sich bringen, sind nicht zu berücksichtigen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/12/0424