Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.07.1998

Geschäftszahl

97/12/0347

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/06/23 92/12/0085 1

(hier: Versetzung gem Paragraph 35 c, StadtbeamtenG Krnt 1969)

Stammrechtssatz

Eine sachlich begründete Organisationsänderung der staatlichen Verwaltung, die bewirkt, daß eine bisher von einem Beamten ausgeübte Funktion nicht mehr oder nur mehr in einer nach Art und Inhalt der damit verbundenen Tätigkeit grundlegend veränderten Form weiterbesteht, rechtfertigt als "wichtiges dienstliches Interesse" eine Versetzung iSd Paragraph 38, Absatz 2, BDG 1979 von Amts wegen.