Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.03.1998

Geschäftszahl

97/12/0269

Rechtssatz

Mit dem ungenützten Wegfall der Remonstrationsmöglichkeit durch (widerspruchslose) Befolgung der Weisung wird mangels ausdrücklicher Anordnung in Paragraph 20, Wr DO 1994 nicht auch die Zulässigkeit des darauf bezogenen Feststellungsbescheides ausgeschlossen.