Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.01.1999

Geschäftszahl

97/12/0177

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1998/06/24 96/12/0189 3

Stammrechtssatz

Der Ersatzanspruch nach Paragraph 15, BGBG 1993 besteht unabhängig von einem Gutachten der Gleichbehandlungskommission.

Tatbestandsvoraussetzung ist, daß eine vom Bund zu vertretende Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes nach Paragraph 3, Ziffer 5, BGBG 1993 vorliegt und in der im BGBG 1993 vorgesehenen Art und Weise geltend gemacht wird.

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

97/12/0176 E 20. Jänner 1999