Verwaltungsgerichtshof
20.01.1999
97/12/0177
GRS wie VwGH E 1998/06/24 96/12/0189 3
Der Ersatzanspruch nach Paragraph 15, BGBG 1993 besteht unabhängig von einem Gutachten der Gleichbehandlungskommission.
Tatbestandsvoraussetzung ist, daß eine vom Bund zu vertretende Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes nach Paragraph 3, Ziffer 5, BGBG 1993 vorliegt und in der im BGBG 1993 vorgesehenen Art und Weise geltend gemacht wird.
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
97/12/0176 E 20. Jänner 1999