Verwaltungsgerichtshof
23.06.1999
97/12/0062
GRS wie VwGH E 1999/06/23 99/12/0083 3
Eine Nichtbeachtung des Paragraph 19, Absatz 6, letzter Satz LDG 1984 (verkürzte Entscheidungsfrist im Fall des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung) belastet den angefochtenen Bescheid nicht mit einer zur Aufhebung führenden Rechtswidrigkeit.