Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.02.1998

Geschäftszahl

97/11/0188

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/01/13 91/19/0200 6

Stammrechtssatz

Werden Rechtsvorschriften, die dem gesundheitlichen Schutz von Arbeitnehmern dienen, in Ansehung mehrerer Arbeitnehmer verletzt, so liegen mehrere Übertretungen vor (Hinweis E 22.10.1990, 90/19/0282; E 2.7.1990, 90/19/0054, 0055, 0083, 0086).

Beachte

Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden

97/11/0189, 0191 bis 0196