Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.10.2001

Geschäftszahl

97/10/0184

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/10/0132 E 26. Februar 1996 RS 2

Stammrechtssatz

Voraussetzung der Erteilung eines forstbehördlichen Auftrages nach Paragraph 172, Absatz 6, ForstG 1975 ist, daß es sich bei der betreffenden Fläche zum Zeitpunkt des Zuwiderhandelns gegen forstliche Vorschriften und zum Zeitpunkt der Erlassung des forstpolizeilichen Auftrages um Wald iSd ForstG 1975 gehandelt hat (Hinweis E 24.10.1994, 93/10/0227).