Verwaltungsgerichtshof
09.03.1998
97/10/0144
Maßnahmen der örtlichen oder überörtlichen Raumplanung zählen nicht zu jenen Umständen, auf die im Rahmen der Beurteilung von Auswirkungen iSd Paragraph 6, Absatz 6, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Stmk NatSchG 1976 Bedacht zu nehmen wäre.