Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.03.1998

Geschäftszahl

97/10/0144

Rechtssatz

Maßnahmen der örtlichen oder überörtlichen Raumplanung zählen nicht zu jenen Umständen, auf die im Rahmen der Beurteilung von Auswirkungen iSd Paragraph 6, Absatz 6, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Stmk NatSchG 1976 Bedacht zu nehmen wäre.