Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.01.2000

Geschäftszahl

97/10/0139

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/04/24 90/03/0029 1

Stammrechtssatz

Eine Richtigstellung der verletzten Verwaltungsvorschrift ist auch nach Ablauf der sechsmonatigen Verfolgungsverjährungsfrist möglich, wenn dem Besch kein anderer Sachverhalt zur Last gelegt wurde.