Verwaltungsgerichtshof
31.05.1999
97/10/0093
GRS wie VwGH E 1998/10/19 98/10/0251 1
Ein naturschutzbehördlicher Auftrag, Maßnahmen zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustands zu setzen, entspricht den Bestimmtheitserfordernissen des Paragraph 59, Absatz eins, AVG, wenn weder beim Bescheidadressaten noch bei der Vollstreckungsbehörde Zweifel über Art und Umfang der vorgeschriebenen Maßnahmen auftreten können.