Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.10.1998

Geschäftszahl

97/10/0090

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1998/03/09 97/10/0144 2

Stammrechtssatz

Unter dem Begriff der "Verunstaltung des Landschaftsbildes" iSd Paragraph 2, Absatz eins, Stmk NatSchG 1976 ist nicht schon jede noch so geringfügige Beeinträchtigung des Bildes der Landschaft zu verstehen, sondern nur eine solche, die deren Aussehen so beeinträchtigt, daß es häßlich oder unansehnlich wird (Hinweis E 25.3.1996, 91/10/0119).