Verwaltungsgerichtshof
19.10.1998
97/10/0090
Erst die umfassende Darstellung der von einem Vorhaben ausgehenden Auswirkungen auf die den Landschaftscharakter ausmachenden und das Landschaftsbild prägenden Elemente lassen eine Antwort auf die Frage der Verunstaltung des Landschaftsbildes durch einen Eingriff in den Landschaftscharakter iSd Paragraph 2, Absatz eins, Litera b, Stmk NatSchG 1976 zu.