Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.10.1998

Geschäftszahl

97/10/0090

Rechtssatz

Erst die umfassende Darstellung der von einem Vorhaben ausgehenden Auswirkungen auf die den Landschaftscharakter ausmachenden und das Landschaftsbild prägenden Elemente lassen eine Antwort auf die Frage der Verunstaltung des Landschaftsbildes durch einen Eingriff in den Landschaftscharakter iSd Paragraph 2, Absatz eins, Litera b, Stmk NatSchG 1976 zu.