Verwaltungsgerichtshof
14.12.1998
97/10/0048
Ein Auftrag nach Paragraph 172, Absatz 6, in Verbindung mit Paragraph 17, Absatz eins, ForstG 1975 hat nicht zur Voraussetzung, daß dem Waldeigentümer die Außerachtlassung der forstrechtlichen Vorschriften subjektiv vorwerfbar ist (Hinweis E 9.9.1996, 96/10/0110).