Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.12.1998

Geschäftszahl

97/10/0048

Rechtssatz

Ein Auftrag nach Paragraph 172, Absatz 6, in Verbindung mit Paragraph 17, Absatz eins, ForstG 1975 hat nicht zur Voraussetzung, daß dem Waldeigentümer die Außerachtlassung der forstrechtlichen Vorschriften subjektiv vorwerfbar ist (Hinweis E 9.9.1996, 96/10/0110).