Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.12.1998

Geschäftszahl

97/10/0048

Rechtssatz

Selbst wenn es sich bei dem zu beurteilenden Grundstück in den 60er und 70er Jahren "um freie Wiesenflächen" gehandelt hätte, die bisher nicht Wald waren, so wären diese mit Erreichung einer Überschirmung von fünf Zehnteln im Grunde des Paragraph 4, Absatz eins, ForstG 1975 mittlerweile Wald geworden (Hinweis E 19.12.1994, 93/10/0231)