Verwaltungsgerichtshof
14.12.1998
97/10/0048
Selbst wenn es sich bei dem zu beurteilenden Grundstück in den 60er und 70er Jahren "um freie Wiesenflächen" gehandelt hätte, die bisher nicht Wald waren, so wären diese mit Erreichung einer Überschirmung von fünf Zehnteln im Grunde des Paragraph 4, Absatz eins, ForstG 1975 mittlerweile Wald geworden (Hinweis E 19.12.1994, 93/10/0231)