Verwaltungsgerichtshof
29.05.2000
97/10/0036
Maßstab für die Erteilung einer Rodungsbewilligung ist das Ausmaß der öffentlichen Interessen an der Walderhaltung einerseits und der öffentlichen Interessen an einer anderen Verwendung der zur Rodung beantragten Fläche andererseits. Davon ausgehend erscheint der Begriff der zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen im Sinne des Artikel 6, Absatz eins, MRK in Ansehung des Verfahrens um die Erteilung einer Rodungsbewilligung nicht verwirklicht.