Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.05.2000

Geschäftszahl

97/10/0036

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/10/0118 E 11. November 1991 RS 3

Stammrechtssatz

Das Angebot einer Ersatzaufforstung ist für die Prüfung der Berechtigung des Antrages auf Rodungsbewilligung nicht wesentlich, da der Frage der Ersatzaufforstung im Hinblick auf Paragraph 18, ForstG erst für den Fall der Bewilligung Bedeutung zukommt (Hinweis E 12.2.1985, 83/07/0205).