Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.10.1998

Geschäftszahl

97/10/0034

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1998/03/09 97/10/0144 9

Stammrechtssatz

Maßnahmen der örtlichen oder überörtlichen Raumplanung zählen nicht zu jenen Umständen, auf die im Rahmen der Beurteilung von Auswirkungen iSd Paragraph 6, Absatz 6, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Stmk NatSchG 1976 Bedacht zu nehmen wäre.