Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.06.1998

Geschäftszahl

97/10/0012

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/01/29 95/10/0042 1

Stammrechtssatz

Auch offenkundige Tatsachen sind in der Begründung des Bescheides von der Behörde so eingehend darzulegen, daß die Partei und der VwGH in die Lage versetzt werden, zu beurteilen, ob im konkreten Fall ein öffentliches Interesse an der beantragten Rodung besteht (Hinweis E 19.10.1992, 92/10/0140).