Verwaltungsgerichtshof
29.06.1998
97/10/0012
GRS wie VwGH E 1996/01/29 95/10/0042 1
Auch offenkundige Tatsachen sind in der Begründung des Bescheides von der Behörde so eingehend darzulegen, daß die Partei und der VwGH in die Lage versetzt werden, zu beurteilen, ob im konkreten Fall ein öffentliches Interesse an der beantragten Rodung besteht (Hinweis E 19.10.1992, 92/10/0140).