Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.10.1999

Geschäftszahl

97/09/0204

Rechtssatz

Es läuft den dienstlichen Interessen, insbesondere an einem reibungslosen Betriebsklima, offensichtlich entgegen, wenn ein Finanzbeamter durch an Behörden und insbesondere ein Finanzamt gerichtete anonyme Sachverhaltsdarstellungen verleumderischen Inhaltes behördliche Untersuchungen und Amtshandlungen veranlasst (Hinweis E 10.3.1999, 97/09/0093, E 7.7.1999, 97/09/0275).