Verwaltungsgerichtshof
27.10.1999
97/09/0204
Eine bloße Gegendarstellung ist nicht ausreichend, den gegen den Beamten bestehenden Verdacht zu erschüttern bzw die Rechtswidrigkeit des im Verdachtsbereich ergangenen angefochtenen Bescheides über die Suspendierung darzutun (Hinweis E 7.7.1999, 97/09/0181).