Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.07.1998

Geschäftszahl

97/09/0189

Rechtssatz

Ein gerichtliches Strafverfahren iSd Paragraph 82, Absatz 2, LDG 1984 liegt nur dann vor, wenn ein richterlicher Wille zur Verfolgung einer bestimmten Person in Erscheinung getreten ist.