Verwaltungsgerichtshof
15.05.2002
97/08/0652
Ein land(forst)wirtschaftlicher Betrieb kann nicht nur auf Rechnung und Gefahr des Eigentümers, der auch Besitzer ist, sondern (anstelle des Eigentümers) auch auf Rechnung eines Besitzers, der nicht Eigentümer ist, aber über einen Besitztitel verfügt (wie eines Pächters, Gebrauchs- oder Nutzungsberechtigten), oder letztlich aber auch im Zeitraum bis zur Aufklärung der wahren Eigentumsverhältnisse auf Rechnung und Gefahr des zwar über keinen rechtmäßigen Titel verfügenden, gleichwohl aber redlichen Besitzers geführt werden. Ein solcher redlicher Besitzer ist daher auch im Falle der späteren Herausgabe des Grundstückes an den wahren Eigentümer bis zu diesem Zeitpunkt pflichtversichert nach Paragraph 2, BSVG.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
97/08/0653