Verwaltungsgerichtshof
03.10.2002
97/08/0611
GRS wie 99/08/0028 E 20. Februar 2002 RS 2
(hier nur erster Satz)
Eine Bindung an die beim Hauptverband der Sozialversicherungsträger geführten Versicherten-Daten kann dem Gesetz nicht entnommen werden (Hinweis E 20. Dezember 2000, 98/08/0269). Es sind Fälle denkbar, in denen jemand bei einem Dienstgeber wegen Unterlassung der ordnungsgemäßen Abmeldung weiterhin als versichert gemeldet ist, obwohl er dort nicht mehr beschäftigt ist.