Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.10.2002

Geschäftszahl

97/08/0611

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/08/0028 E 20. Februar 2002 RS 2

(hier nur erster Satz)

Stammrechtssatz

Eine Bindung an die beim Hauptverband der Sozialversicherungsträger geführten Versicherten-Daten kann dem Gesetz nicht entnommen werden (Hinweis E 20. Dezember 2000, 98/08/0269). Es sind Fälle denkbar, in denen jemand bei einem Dienstgeber wegen Unterlassung der ordnungsgemäßen Abmeldung weiterhin als versichert gemeldet ist, obwohl er dort nicht mehr beschäftigt ist.