Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.07.2002

Geschäftszahl

97/08/0536

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/08/0242 E 26. Jänner 2000 RS 1

Stammrechtssatz

Das Kriterium der angemessenen Entlohnung iSd Paragraph 9, Absatz 2, AlVG stellt nicht auf die individuelle Bedarfssituation oder Wunschvorstellung des Arbeitslosen ab, sondern auf objektive Gegebenheiten des Arbeitsmarktes. Auf die Höhe des vom Arbeitslosen vorher erzielten Verdienstes oder auch nur die Höhe eines Durchschnittsverdienstes kommt es nicht an.