Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.07.2002

Geschäftszahl

97/08/0536

Rechtssatz

Wurde ein Bescheid des Arbeitsmarktservice automationsunterstützt ausgefertigt, so genügt nach Paragraph 18, Absatz 4, AVG bzw. Paragraph 47, Absatz eins, AlVG die "Beisetzung des Namens des Genehmigenden" (Hinweis E 21. Juni 2000, 99/08/0031).