Hinsichtlich der Berücksichtung von Zuwendungen des "Lions Club" an eine Hilfesuchende (hier für medizinische Ausgaben für ihr behindertes Kind) ist § 7 zweiter Satz Slbg SHG zu beachten).Hinsichtlich der Berücksichtung von Zuwendungen des "Lions Club" an eine Hilfesuchende (hier für medizinische Ausgaben für ihr behindertes Kind) ist Paragraph 7, zweiter Satz Slbg SHG zu beachten).