Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.06.1999

Geschäftszahl

97/08/0448

Rechtssatz

In welchem Ausmaß Leistungen im Hinblick auf die Veräußerung von Grundbesitz zu Unrecht empfangen worden sind, hängt vom Wert bzw von der Verwertbarkeit der Liegenschaften des Empfängers von Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes ab.