Verwaltungsgerichtshof
29.06.1999
97/08/0448
In welchem Ausmaß Leistungen im Hinblick auf die Veräußerung von Grundbesitz zu Unrecht empfangen worden sind, hängt vom Wert bzw von der Verwertbarkeit der Liegenschaften des Empfängers von Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes ab.