Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.10.2001

Geschäftszahl

97/08/0132

Rechtssatz

Ist der Anspruch auf Arbeitslosengeld bereits erschöpft, kann der in Paragraph 9, Absatz 2, erster Satz AlVG verankerte Berufsschutz nicht in Anspruch genommen werden (Hinweis E 18. Oktober 2000, 98/08/0410).