Verwaltungsgerichtshof
04.10.2001
97/08/0132
Ist der Anspruch auf Arbeitslosengeld bereits erschöpft, kann der in Paragraph 9, Absatz 2, erster Satz AlVG verankerte Berufsschutz nicht in Anspruch genommen werden (Hinweis E 18. Oktober 2000, 98/08/0410).