Verwaltungsgerichtshof
30.09.1997
97/08/0108
GRS wie VwGH E 1992/09/25 91/17/0134 5
VwSlg 6714 F/1992
Eine Überprüfung der Tätigkeit des mit der Abgabenentrichtung betrauten oder hiefür verantwortlichen Geschäftsführers durch den anderen Geschäftsführer kommt nur dann in Betracht, wenn ein Anlaß vorliegt, an der Ordnungsmäßigkeit seiner Geschäftsführung zu zweifeln
(Hinweis E 18.11.1991, 90/15/0123, E 28.5.1992, 88/17/0216).