Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.09.1997

Geschäftszahl

97/08/0108

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/09/25 91/17/0134 5

VwSlg 6714 F/1992

Stammrechtssatz

Eine Überprüfung der Tätigkeit des mit der Abgabenentrichtung betrauten oder hiefür verantwortlichen Geschäftsführers durch den anderen Geschäftsführer kommt nur dann in Betracht, wenn ein Anlaß vorliegt, an der Ordnungsmäßigkeit seiner Geschäftsführung zu zweifeln

(Hinweis E 18.11.1991, 90/15/0123, E 28.5.1992, 88/17/0216).