Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.01.1998

Geschäftszahl

97/07/0219

Rechtssatz

Eine Streitigkeit zwischen einer Agrargemeinschaft und einem ihrer Mitglieder über die Frage, ob die von diesem Mitglied in den Ausschuß der Agrargemeinschaft zu entsendenden Mitglieder auch Mitglieder der Agrargemeinschaft sein müssen oder nicht, ist keine Angelegenheit, die civil rights berührt. Somit steht Artikel 6, MRK der Nichtdurchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem VwGH in diesem Fall nicht entgegen.