Verwaltungsgerichtshof
15.01.1998
97/07/0219
Ausf, daß im konkreten Fall der Verwaltungsordnung des Regulierungsplanes der Agrargemeinschaft kein Anhaltspunkt dafür zu entnehmen ist, daß die Marktgemeinde nur solche Personen in den Ausschuß der Agrargemeinschaft entsenden darf, die gleichzeitig Mitglieder der Agrargemeinschaft sind.