Verwaltungsgerichtshof
17.05.2001
97/07/0216
Im Falle des Vorliegens eines genehmigungspflichtigen Körperschaftsbeschlusses kommt im Verfahren über dessen Genehmigung nur der Körperschaft, nicht aber deren Mitgliedern Parteistellung zu, weil die Mitglieder der Körperschaft darauf verwiesen sind, eine von ihnen gesehene Rechtswidrigkeit der Beschlussfassung der Körperschaft gesondert, beispielsweise im Wege der sogenannten Minderheitenbeschwerde geltend zu machen (Hinweis E 11.9.1997, 97/07/0147; E 18.2.1992, 92/07/0021), wenn das Gesetz (hier: durch Paragraph 35, Absatz 2, Vlbg FlVfLG 1979) einen solchen Weg eröffnet .