Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.02.1998

Geschäftszahl

97/07/0206

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/12/14 93/07/0091 3

Stammrechtssatz

Rechtmäßig geübte Wassernutzungen iSd Paragraph 12, Absatz 2, WRG sind über den bloßen Gemeingebrauch hinausgehende, durch das WRG aufrechterhaltene (Paragraph 142, WRG) oder durch einen Bewilligungsbescheid eingeräumte Wasserbenutzungsrechte (Hinweis

Raschauer, Wasserrecht, Randziffer 3 zu Paragraph 12,).