Verwaltungsgerichtshof
17.05.2001
97/07/0191
Der rechtlichen Möglichkeit der Ersitzung eines Rechtes zur Ablagerung auf einer mit regulierten Weiderechten nach dem Tir WWSLG belasteten Fläche steht der Umstand entgegen, dass die Ersitzung eines Holzablagerungsrechtes das regulierte Weiderecht auf der betroffenen Fläche im Grunde des Paragraph 1488, ABGB zwangsläufig hätte verjähren lassen. Eine Verjährung des Weiderechts ist aber gesetzlich durch Paragraph 2, Absatz 2, Tir WWSLG ausgeschlossen.