Verwaltungsgerichtshof
10.12.1998
97/07/0148
Paragraph 75, Absatz 2, Tir FlVfLG 1978 legt eine bindende Wirkung für die während eines Verfahrens etwa durch Bescheide geschaffene neue Rechtslage nur gegenüber den Rechtsnachfolgern fest, stellt aber keine Sonderregelung etwa gegenüber dem Intabulationsprinzip nach Paragraph 431, ABGB und dem GBG dar.