Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.12.1998

Geschäftszahl

97/07/0148

Rechtssatz

Paragraph 75, Absatz 2, Tir FlVfLG 1978 legt eine bindende Wirkung für die während eines Verfahrens etwa durch Bescheide geschaffene neue Rechtslage nur gegenüber den Rechtsnachfolgern fest, stellt aber keine Sonderregelung etwa gegenüber dem Intabulationsprinzip nach Paragraph 431, ABGB und dem GBG dar.