Verwaltungsgerichtshof
15.01.1998
97/07/0146
GRS wie VwGH E 1991/10/08 91/07/0049 1
VwSlg 13508 A/1991
Obzwar eine formelle "Aussetzung" des von Amts wegen fortzuführenden Berufungsverfahrens über bloßen Parteienwunsch im Gesetz nicht vorgesehen ist, so kann es der Behörde im Verhältnis zu jener Partei, die diesen Wunsch geäußert hat, nicht zum ausschließlichen Verschulden angerechnet werden, wenn sie mit der Entscheidung zuwartet.