Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.11.2000

Geschäftszahl

97/07/0138

Rechtssatz

Aus einer Verwirklichung eines Tatbestandes des Tiroler landwirtschaftlichen Siedlungsgesetzes 1969 kann - ungeachtet der Ähnlichkeit des mit dem Siedlungsrecht verfolgten Zweckes zu den Zielsetzungen der Flurbereinigung - auf das Vorliegen eines zur Flurbereinigung erforderlichen Geschäftes iSd Paragraph 32, Tir FlVfLG 1996 noch nicht zwingend geschlossen werden.