Verwaltungsgerichtshof
23.11.2000
97/07/0138
Aus einer Verwirklichung eines Tatbestandes des Tiroler landwirtschaftlichen Siedlungsgesetzes 1969 kann - ungeachtet der Ähnlichkeit des mit dem Siedlungsrecht verfolgten Zweckes zu den Zielsetzungen der Flurbereinigung - auf das Vorliegen eines zur Flurbereinigung erforderlichen Geschäftes iSd Paragraph 32, Tir FlVfLG 1996 noch nicht zwingend geschlossen werden.