Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.05.1998

Geschäftszahl

97/07/0126

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/02/21 94/07/0028 4

Stammrechtssatz

Sind die nach Paragraph 102, Absatz eins, Litera b, WRG Parteistellung genießenden Bf infolge verspäteter Einwendungen im wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren präkludiert, so können sie durch den nunmehr angefochtenen Bescheid, mit dem ihre Berufung wegen fehlender Parteistellung im erwähnten wasserrechtlichen Verfahren zurückgewiesen statt richtigerweise wegen Präklusion abgewiesen wurde, in dem vom Beschwerdepunkt umfaßten Recht auf meritorische Entscheidung über die genannte Berufung schon deshalb nicht verletzt sein, da sie mangels rechtzeitig erhobener Einwendungen einen Rechtsanspruch auf Überprüfung des erstinstanzlichen Bescheides nicht erworben haben (Hinweis E VS 3.12.1980, 3112/79, VwSlg 10317 A/1980).