Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.05.1998

Geschäftszahl

97/07/0126

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/02/21 94/07/0028 2

Stammrechtssatz

Wird eine Berufung im wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren wegen fehlender Parteistellung zurückgewiesen statt richtigerweise wegen Präklusion abgewiesen und wird dem Berufungswerber inhaltlich eine Sachentscheidung nicht verweigert, so kann er in dem vom Beschwerdepunkt umfaßten Recht auf meritorische Entscheidung über seine Berufung im gegenständlichen wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren nicht verletzt sein.