Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.05.1998

Geschäftszahl

97/07/0126

Rechtssatz

Die in Paragraph 15, WRG verankerten Rechte der Fischereiberechtigten können nicht zu einer Versagung der Bewilligung, sondern nur zur Vorschreibung von Vorkehrungen und zur Zuerkennung von Entschädigung führen (Hinweis E 28.3.1996, 96/07/0057).