Verwaltungsgerichtshof
26.05.1998
97/07/0126
Die in Paragraph 15, WRG verankerten Rechte der Fischereiberechtigten können nicht zu einer Versagung der Bewilligung, sondern nur zur Vorschreibung von Vorkehrungen und zur Zuerkennung von Entschädigung führen (Hinweis E 28.3.1996, 96/07/0057).