Erst aufgrund vollständiger und fachlich fundierter Sachverhaltsfeststellungen kann beurteilt werden, ob ein Fall der Überleitung iSd § 33g Abs 3 WRG vorliegt oder nicht.Erst aufgrund vollständiger und fachlich fundierter Sachverhaltsfeststellungen kann beurteilt werden, ob ein Fall der Überleitung iSd Paragraph 33 g, Absatz 3, WRG vorliegt oder nicht.