Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.10.1997

Geschäftszahl

97/07/0114

Rechtssatz

Erst aufgrund vollständiger und fachlich fundierter Sachverhaltsfeststellungen kann beurteilt werden, ob ein Fall der Überleitung iSd Paragraph 33 g, Absatz 3, WRG vorliegt oder nicht.