Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.08.1998

Geschäftszahl

97/07/0080

Rechtssatz

Die Behörde hat von Amts wegen zu ermitteln, ob eine Beeinträchtigung wasserrechtlich geschützter Rechte zu erwarten ist (Hinweis E 21.11.1996, 94/07/0041).