Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.11.1999

Geschäftszahl

97/07/0076

Rechtssatz

Wenn die Beh meint, dass das Quorum für die Auflösung einer Wassergenossenschaft nicht durch Gemeinderatsbeschluss festgesetzt werden könne, dann hat sie damit insoweit Recht, als es um die von der Wasserrechtsbehörde in einem Ausspruch über die Auflösung der Wassergenossenschaft zu beachtenden Voraussetzungen geht.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1999:1997070076.X01