Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.10.1997

Geschäftszahl

97/07/0058

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/12/14 90/07/0078 2

Stammrechtssatz

Im Zusammenlegungsplan als letzte Stufe des etappenförmigen Aufbaues des Zusammenlegungsverfahrens können Fragen des Besitzstandes und der Bewertung nicht mehr erörtert werden.