Verwaltungsgerichtshof
23.10.1997
97/07/0058
GRS wie VwGH E 1993/12/14 90/07/0078 2
Im Zusammenlegungsplan als letzte Stufe des etappenförmigen Aufbaues des Zusammenlegungsverfahrens können Fragen des Besitzstandes und der Bewertung nicht mehr erörtert werden.