Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.09.1997

Geschäftszahl

97/07/0056

Rechtssatz

Durch die Genehmigung eines Rechtsgeschäftes, welches die Übertragung von Teilwaldrechten zum Inhalt hat, können die Vertragsparteien dieses Rechtsgeschäftes, die diese Übertragung vereinbart haben, nicht in ihren Rechten verletzt werden. Gleiches gilt für die Rechtsnachfolger der Vertragsparteien, auf die die aus diesem Rechtsgeschäft resultierenden Verpflichtungen übergegangen sind.